Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Inhalt

Die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV / GUV – V A3) ist ein oft vernachlässigtes Thema in Unternehmen. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick geben, was es mit der Betriebsmittelprüfung auf sich hat und was es als Unternehmer zu beachten gilt. Welche Vorgaben / Pflichten gibt es? Welche Prüfungen sind durchzuführen? Wer kann die Prüfung für uns übernehmen?

Zusammenfassung

Unternehmen tragen lt. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung die Verantwortung für die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln. Die Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Überprüfung der Geräte kann von einem Mitarbeiter des Betriebs vorgenommen werden, der die Voraussetzungen zur Betriebsmittelprüfung nach TRBS 1203 Teil 3 erfüllt. Alternativ kann das Unternehmen einen darauf spezialisierten Dienstleister beauftragen.
Die SBH Industriesysteme GmbH ist zertifiziert, die Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach §5 ArbSchG und §3 Betriebssicherheitsverordnung vorzunehmen. Wir haben das nötige Know How sowie die Prüfgeräte für die Durchführung von Betriebsmittelprüfungen. Diese Prüfungen führen wir vor Ort in Ihrem Unternehmen durch. Fragen Sie uns.

Gesetzliche Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz)

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Arbeitgeber / Unternehmer die Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Eine dieser Maßnahmen kann die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sein (§ 10 Abs. 2 BetrSichV).

Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Organisation der Prüfungen im betrieblichen Ablauf ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers / Unternehmers. Er kann diese Aufgabe an eine andere Person deligieren, z. B. Betriebsleiter, Bereichsmeister.

Für wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln sind insbesondere:

• Art,
• Umfang
• Fristen

zu ermitteln.

Welche Geräte zählen dazu?

Haushaltsgeräte (Copyright bei Wikimedia-User Frank C. Müller, FST76)Da die Vielzahl an verschiedenen Geräten kaum überschaubar ist, hier ein paar sehr häufig vorkommende Beispielgeräte:

  • Laborgeräte
  • Aktenvernichter
  • Tisch-, Stehlampe
  • Staubsauger
  • Computer, Drucker, Scanner, Monitor, Switch
  • Kaffemaschine, Wasserkocher
  • Mehrfachsteckdose, Verlängerungsleitung
  • Handbohrmaschine
  • Lötkolben
  • Ladegeräte jeglicher Art
  • Alle Geräte, die an Universitäten eingesetzt werden (auch privat mitgebrachte Geräte)

Wenn ich mir unsicher bin…

Falls Unklarheit herrscht, ob eine Betriebsmittelprüfung vorgeschrieben ist, können folgende Hinweise helfen: der Prüfung unterliegen alle Geräte, die einen Stecker haben sowie alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Wie und wonach wir prüfen

Durchführung einer Prüfung

  1. Sichtprüfung (z.B. auf Gehäuseschaden)
  2. Erproben (Funktionsprüfung)
  3. Messen (Messungen gemäß VDE 0701-0702)

Prüfung nach Instandsetzung und Veränderung

DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche elektrische Geräte

Wiederholungsprüfungen

DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche elektrische Geräte (Geräte mit Stecker)

Wie können Sie uns bei der Prüfung unterstützen?

Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass zum Prüftermin alle Räumlichkeiten, in denen die Geräte stehen, für unser Prüfpersonal zugänglich sind. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass alle Geräte aus Schränken, Regalen, Schubladen, etc. dem Prüfer vorgelegt werden.

Mögliche Folgen bei Verzicht auf Prüfung

Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen drohen dem Betrieb Strafen nach §25 (Ordnungswidrigkeiten) bzw. bei schweren Tatbeständen Strafen nach §26 (Straftaten).

Begriffsbestimmungen

  • Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei SBH-Systeme

    Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei SBH-Systeme

    Arbeitsmittel
    sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.

  • Befähigte Person
    ist eine Person, die durch ihre elektrotechnische Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel verfügt.
  • Benutzung
    umfasst alle Arbeitsmittel betrefenden Maßnahmen, wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transport.
  • Bereitstellung
    umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber / Unternehmer zu trefen hat, damit den Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Besichtigen
    ist der erste Arbeitsgang bei jeder Prüfung, bei dem durch bewusstes, kritisches Betrachten festgestellt wird, ob der Prüfling äußerlich erkennbare, die Sicherheit beeinträchtigende Mängel aufweist.
  • Elektrofachkraft
    ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (BGV/GUV-V A3; DIN VDE 0105-100).
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
    ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde (BGV/GUV-V A3; DIN VDE 0105-100).
  • Erproben
    ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Funktion seiner Bauteile erforderlich sein kann. Mit ihm wird durch Betätigen, Belasten mit der Hand (Handprobe) oder im Zusammenhang mit dem Betreiben des Prüflings (Funktionsprobe) festgestellt, ob die der Sicherheit dienenden Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.
  • Gefährdung durch elektrischen Schlag
    bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hervorgerufen von einem von außen einwirkenden elektrischen Strom durch den menschlichen Körper.
  • Handgeführte elektrische Arbeitsmittel
    sind solche, die auf Grund ihrer Benutzung während des Betriebes in der Hand gehalten werden.
  • Messen
    ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Prüfaufgabe erforderlich sein kann. Mit ihm werden mit Hilfe von Messeinrichtungen bestimmte Eigenschaftn oder Merkmale des Prüflings festgestellt, die durch Besichtigen nicht oder nicht immer erkannt werden können, aber zur Beurteilung der Sicherheit erforderlich sind. Das Bewerten der Messergebnisse gehört zum Messen.
  • Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
    sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt werden. Diese können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
  • Prüffrist
    ist der Zeitraum bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung.
  • Prüfling
    ist im Sinne dieser Information ein gebrauchsfertiges elektrisches Arbeitsmittel, das im Rahmen einer Prüfung bewertet wird.
  • Prüfung
    ist die Ermittlung des Ist-Zustandes eines elektrischen Arbeitsmittels, der Vergleich des Ist- Zustandes mit dem Soll-Zustand sowie die Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand.
  • Schutzklasse
    ist die Klassifzierung elektrischer Arbeitsmittel nach der Art der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag, die bei ihnen vorrangig wirksam wird oder bei ihrem Anschluss an eine elektrische Anlage wirksam werden kann.
  • Transportable elektrische Arbeitsmittel
    sind solche, deren Standort verändert werden kann und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten werden. Diese werden auf Grund ihrer Benutzung und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wie ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel behandelt, z.B. Baustellenkreissäge, Baustromverteiler, Ersatzstromerzeuger.
  • Wiederkehrende Prüfungen
    sind Prüfungen, die der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Arbeitsmittel hinsichtlich des Betriebes dienen. Diese sollen Mängel aufdecken, die Gefährdungen hervorrufen können. Die Prüfungen finden in festgelegten Prüffristen wiederkehrend statt.